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Recht auf Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt

Ab 2032 erhalten Frauen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz vor Gewalt und Beratung. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz zugestimmt, nachdem der Bundestag im Januar den Weg dafür freigemacht hatte.

Der Bund wird die Länder mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro zwischen 2027 und 2036 unterstützen, um ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Ab dem 1. Januar 2032 können Betroffene diesen Anspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung auch vor Verwaltungsgerichten einklagen. 

Allerdings besteht kein direkter Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus, sondern nur auf Hilfe und Unterstützung.

Der Bedarf an Schutzplätzen ist hoch: 2022 mussten Frauenhäuser 15.000-mal Schutzsuchende abweisen, und es fehlen bundesweit mehr als 13.000 Plätze. Gewalt gegen Frauen nimmt seit Jahren zu, mit erschreckend hohen Zahlen von Partnerschaftsgewalt und Femiziden.

Ein umstrittener Punkt war, ob der Rechtsanspruch auch Transfrauen und von Gewalt betroffene Männer einschließen sollte. Die Union setzte sich hier durch, so dass der Schutzanspruch nur für Frauen und deren Kinder gilt.

Der Bundesrat betonte die Dringlichkeit eines verlässlichen Hilfesystems und forderte eine langfristige Finanzierung über 2036 hinaus.

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